Verhaltenskodex

Verhaltenskodex des isk

 

Fotograf:Innen

Ich stelle den Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer personenbezogenen Daten an erste Stelle. Daher halte ich mich an aktuelle Vorgaben der DSG-VO und nutze AV-Verträge, Online- oder Offline-Anmeldungen durch Eltern. Ohne eine Einwilligung zur Fotografie der Erziehungsberechtigten, werde ich keine Aufnahmen erstellen.

Ich werde mich nicht für die Erhaltung von Fotoaufträgen in Schulen und Kindergärten mit Geld- oder Sachgeschenken einkaufen. Dazu gehören jegliche Produkte, die mir Kosten verursachen und der Einrichtung oder deren Personal ohne kostendeckende Bezahlung überlassen werden. 

  • Ausnahmen sind die Überlassung von digitalen Bildern der Schüler:Innen oder des Personals, sowie Produkte im Einkaufswert von maximal 2,50 € pro Klasse/Gruppe. Dieser Kostenrahmen soll keinesfalls Grundlage sein, um den Auftrag zu erhalten. Es ist eine freiwillige Leistung von mir.
  • Sofern eine staatliche Einrichtung mich mit Wünschen zur Bestechung auffordert, verpflichte ich mich diese Einrichtung über die strafrechtliche Relevanz dieses Verhaltens aufzuklären.

Mein Ziel ist die Aufwandsreduktion auf Seiten der Schule und eine hochwertige, moderne Fotografie.

Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex den Ausschluss aus dem ISK zur Folge haben kann.

Ausführliche Erklärung & Beispiele:

Zu unterscheiden ist, ob die Vorteilsnahme für eine Einrichtung und deren Personal besteht oder es sich um eine werbewirksame Leistung für Eltern und Schüler:Innen handelt. Geforderte Leistungen, die zu Preiserhöhungen für die Eltern führen sind abzulehnen.

AV-Vertrag: Auftragsverarbeitungs-Vertrag (ehemals ADV für Auftragsdatenverarbeitung) ist die beidseitige Zusicherung zwischen Einrichtung und Fotograf:In, dass mit den Daten der fotografierten Kinder und Jugendlichen DSG-VO-konform umgegangen wird. Ohne einen solchen Vertrag ist die Weitergabe von z.B. Namen und Geburtsdaten der Kinder und Jugendlichen an Fotograf:Innen nicht erlaubt.

Schulen

Beispiele:

  • Wünschenswerte, werbewirksame Vorteile für Eltern sind erhöhter Aufwand der Fotografie, vergünstigte Schülerausweise, Gutscheine, Rabatte und reduzierte Versandkosten.
  • Spendengelder, Hardware oder kostenlose Abzüge/ Dateien von Portraitbildern für Lehrer:Innen stellen einen Vorteil für diese, bzw. die Schule dar. Die kostenlose Bilderstellung für Personal und Lehrer:Innen ist genauso üblich, wie die für Schüler:Innen. Diese Aufnahmen dürfen den Schulen für symbolische oder kostendeckende Preise angeboten werden. Z.B. digitale Dateien für 25 cent und Abzüge zum Einkaufspreis zzgl. Porto & Verpackung. 
  • Schülerausweise stellen eine Aufwandsreduktion für die Schulen dar – nutzen aber direkt den Schüler:Innen und Eltern. Gleichzeitig sind diese ein verkaufsförderndes Instrument und als werbewirksame Maßnahme einzustufen.
  • Gängige Praxis ist die Überlassung eines Gruppenbildes für die Klasse, welches den Wert von 2,50 € pro Klasse nicht überschreitet.
  • Oft benötigen Schulen ein digitales Portraitbild der Schüler:Innen für deren Datenbank oder Jahrbuch. Da es sich hier um digitale Produkte handelt, welche für den Verkaufsprozess hergestellt werden mussten, entstehen Fotograf:Innen dadurch keine Kosten. Diese dürfen kostenlos oder für einen symbolischen Preis zweckgebunden (keine Weitergabe an Dritte) an die Schulen weitergegeben werden.
  • Ein Gesamtgruppenbild der Schule darf kostendeckend abgegeben werden. Dies umfasst Produktions-, Versandkosten.
  • Die Erstellung und Weitergabe von Reportageaufnahmen des Schulalltags stellt ohne Bezahlung einen Vorteil für die Schule dar. Diese müssen zumindest kostendeckend in Rechnung gestellt werden.

Kindergärten

Beispiele:

  • Wünschenswerte, werbewirksame Vorteile für Eltern sind erhöhter Aufwand der Fotografie, vergünstigte Gruppenbilder, Gutscheine, Rabatte und reduzierte Versandkosten.
  • Spendengelder, Hardware oder kostenlose Abzüge/ Dateien von Portraitbildern für Angestellte der Einrichtung stellen einen Vorteil für diese, bzw. die Einrichtung dar. Die kostenlose Bilderstellung für Personal ist genauso üblich, wie die für Kitakinder. Diese Aufnahmen dürfen den Einrichtungen für symbolische oder kostendeckende Preise angeboten werden. Z.B. digitale Dateien für 25 cent und Abzüge zum Einkaufspreis zzgl. Porto & Verpackung.
  • Gängige Praxis ist die Überlassung eines Gruppenbildes für die Gruppe, welches den Wert von 2,50 € pro Gruppe nicht überschreitet.
  • Oft benötigen Einrichtungen ein digitales Portraitbild der Kitakinder für Kleiderschränke oder Schaukästen. Da es sich hier um digitale Produkte handelt, welche für den Verkaufsprozess hergestellt werden mussten, entstehen Fotograf:Innen dadurch keine Kosten. Diese dürfen kostenlos oder für einen symbolischen Preis zweckgebunden (keine Weitergabe an Eltern oder Dritte) an die Einrichtungen weitergegeben werden.
  • Ein Gesamtgruppenbild der Einrichtung darf kostendeckend abgegeben werden. Dies umfasst Produktions-, Versandkosten.

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